
Die Brüsseler Behörde begründete dies mit Bedenken bezüglich einer Verzerrung des Wettbewerbs durch eine marktbeherrschende Stellung. Google kann nun seine Argumente darlegen, bevor die Kommission einen endgültigen Beschluss trifft.
Die heutige Entscheidung der Kommission geht auf eine vor zwei Jahren eingeleitete Untersuchung zurück. Dabei sollte geprüft werden, ob Google gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstieß, indem es einen eigenen Dienst für Online-Display-Werbung zum Nachteil konkurrierender Verleger, Werbetreibender und Dienstleister bevorzugte.
Diese Nachricht wurde am 14.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.