
Greenpeace Russland teilte mit, man lehne die Entscheidung ab. Dadurch werde jegliche Aktivität in Russland illegal.
Die russische Generalstaatsanwaltschaft begründete die Entscheidung damit, dass Greenpeace eine Bedrohung für die Fundamente der Verfassungsordnung und Sicherheit sei. De facto bedeutete dies ein Verbot der Aktivitäten von Greenpeace.
Die Bezeichnung "unerwünscht" wurde seit Einführung dieser rechtlichen Klassifizierung im Jahr 2015 auf zahlreiche ausländische Organisationen und Gruppen in Russland angewandt.
Diese Nachricht wurde am 20.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.