
Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments. Von der neuen Regel sind Schiffe ab einer Größe von 5.000 Bruttoregistertonnen betroffen, die laut EU-Parlament für den Großteil der CO2-Emissionen in der Seeschifffahrt verantwortlich sind.
Der an den Verhandlungen beteiligte Grünen-Abgeordnete Andresen kritisierte, dass es sehr weitreichende Ausnahmen gebe, beispielsweise für den Inselverkehr und für kleinere Schiffe. Da seien die Schlupflöcher einfach zu groß, sagte Andresen. Das neue Gesetz könne deshalb nur ein Einstieg in eine umweltfreundliche Schifffahrt sein.
Diese Nachricht wurde am 23.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.