Migrations-Deal
Großbritannien muss Ruanda nicht wegen gekündigtem Flüchtlings-Abkommen entschädigen

Ruanda erhält keine Entschädigung vom Vereinigten Königreich infolge des verworfenen Flüchtlings-Abkommens.

    Das historische Gebäude Friedenspalast in Den Haag, Sitz des internationalen Gerichtshofs.
    Der Ständige Schiedshof hat seinen Sitz im Friedenspalast in Den Haag und ist kein Gericht im engeren Sinne, sondern eine Anlaufstelle, auf die Staaten in bilateralen Abkommen zur Streitbeilegung zurückgreifen können. (picture alliance / Daniel Kalker)
    Das entschied der Ständige Schiedshof in Den Haag. Unter dem britischen Premier Johnson hatten beide Länder eine Vereinbarung getroffen, wonach Großbritannien die Asylverfahren für irregulär eingereiste Asylsuchende auf ruandischem Boden durchführen wollte. Das ostafrikanische Land hätte in den ersten fünf Jahren im Gegenzug umgerechnet bis zu 584 Millionen Euro erhalten sollen, zuzüglich sechsstelliger Beträge für jeden überstellten Asylbewerber. Das Abkommen wurde 2024 vom damals neuen Premier Starmer verworfen. Ruanda betrachtete die Kündigung aus formalen Gründen als unwirksam und klagte auf umgerechnet 58 Millionen Euro Schadenersatz.
    Tatsächlich wurden lediglich vier Personen auf freiwilliger Basis nach Ruanda gebracht; London zahlte 277 Millionen Euro an Kigali.
    Diese Nachricht wurde am 01.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.