EU-Richtlinie
Große Firmen dürfen unverkaufte Mode nicht mehr vernichten - Angebot an reduzierter Ware dürften steigen

Große Modeunternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte oder zurückgegebene Kleidung ab heute nicht mehr vernichten.

    Verschiedenfarbige Hemden, Blusen und Westen werden im Einzelhandel als Massenware auf endlosen Kleiderstangen angeboten .
    Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung (IMAGO / Zoonar / IMAGO / Zoonar.com / Marcus Friedrich)
    Eine entsprechende EU-Verordnung ist in Kraft getreten. Der Handelsverband Deutschland rechnet damit, dass das Angebot an reduzierter Ware steigt - etwa über Outlets, Restpostenmärkte oder Second-Hand-Kanäle. Für Händler entstehe jedoch eine deutliche Mehrbelastung. Nicht alle unverkauften Waren ließen sich ohne Weiteres erneut verkaufen oder spenden.
    Hintergrund der EU-Richtlinie ist das Bemühen um weniger Müll. Laut EU-Kommission werden in Europa schätzungsweise bis zu neun Prozent der unverkauften Textilien vernichtet. Alleine in Deutschland würden jährlich fast 20 Millionen zurückgesandte Artikel entsorgt. Künftig ist die Entsorgung der Ware nur noch unter bestimmten Umständen erlaubt, etwa falls diese beschädigt wurde. Zudem gilt sie zunächst nur für größere Unternehmen.
    Diese Nachricht wurde am 19.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.