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Große Koalition
Bundestag beschließt Tarifeinheitsgesetz

Union und SPD haben das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit im Bundestag gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Bei der Abstimmung gab es aber auch Gegenstimmen aus der Koalition. Vorwürfe, das Gesetz Streikrecht würde nun eingeschränkt, wies Arbeitsministerin Nahles zurück.

22.05.2015
    Andrea Nahles (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, gestikuliert am 22.05.2015 im Plenarsaal des Bundestages in Berlin
    Bundesarbeitsministerin Nahles während der Abschlussdebatte zum Tarifeinheitsgesetz. (pa/dpa/Jensen)
    In der Abschlussdebatte verteidigte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ihren Entwurf. Die SPD-Politikerin erklärte, es gehe darum, zum Grundsatz "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" zurückkehren. Man betrachte mit Sorge die Entwicklung seit dem Jahr 2010, als die Rechtslage vom Bundesarbeitsgericht geändert worden sei.
    Sowohl Arbeitgeber als auch der Deutsche Gewerkschaftsbund hätten die Regierung nach dem Urteil aufgefordert, die Tarifeinheit wiederherzustellen, sagte Nahles. Den Vorwurf, dass kleine Gewerkschaften durch das Gesetz gefährdet würden, wies Nahles zurück. Niemand könne behaupten, dass etwa die Lokführergewerkschaft GDL die rund 60 Jahre lang geltende Tarifeinheit nicht gut überstanden habe. Vielmehr würden die Gewerkschaften durch Zusammenarbeit stärker. Auch das Streikrecht werde durch das Gesetz nicht angetastet, betonte Nahles.
    Der Vorsitzende der Unions-Mittelstandsvereinigung, Carsten Linnemann, hatte das Tarifeinheitsgesetz zuvor als nicht ausreichend kritisiert. Das Gesetz gehe zwar in die richtige Richtung, sagte er im Deutschlandfunk. Es fehlten aber Rahmenbedingungen für Streiks. Unter anderem forderte Linnemann eine Ankündigungsfrist von vier Tagen.
    Opposition warnt vor Folgen
    Der Linken-Abgeordnete Klaus Ernst warf der Großen Koalition vor, schon der Titel des Gesetzes sei Etikettenschwindel. Dadurch ändere sich nichts an der Tatsache, dass immer mehr Menschen ohne Tarifvertrag arbeiteten, etwa als Leiharbeiter. Das sei ein Skandal. Ernst erklärte, das Gesetz schränke das Streikrecht kleiner Gewerkschaften ein und damit auch das Recht der Arbeitnehmer, sich so zu organisieren, wie sie es wollten. Ähnlich äußerte sich der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Hofreiter. Es stehe nirgendwo im Grundgesetz, dass es pro Betrieb nur eine Gewerkschaft geben solle. Es sei völlig unverständlich, dass die SPD und der Arbeitnehmerflügel der Union das verfassungswidrige Gesetz mittrügen.
    Nahles Entwurf sieht vor, dass konkurrierende Gewerkschaften sich in Tarifverhandlungen einigen sollen. Anderenfalls soll der Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gelten. Die GDL, die Pilotenvereinigung Cockpit und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund haben bereits eine Verfassungsklage gegen das Gesetz angekündigt.
    (jasi/fwa)