
Seine Fraktion habe bereits auf schärfere Kontrollen durch die Behörden gedrängt. Falls die Anpassung an die neuen Richtlinien nicht funktioniere, behalte sich der Gesetzgeber weitere regulierende Maßnahmen vor.
Die Mehrwegangebotspflicht gilt seit dem 1. Januar. Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, müssen ihre Produkte demnach auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Dafür dürfen sie aber nicht mehr verlangen als für Einwegverpackung. Ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse und Kioske.
Diese Nachricht wurde am 06.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
