Sondervermögen und Schuldenbremse
Grüne verweigern ihre Zustimmung zu einer Grundgesetzänderung

Die Grünen wollen dem Verteidigungs- und Infrastrukturpaket von CDU/CSU und SPD nicht zur nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit verhelfen.

    Felix Banaszak, Parteivorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, Franziska Brantner, Parteivorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, und Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen,geben eine Pressekonferenz auf der Fraktionsebene des Bundestags.  Schuldenbremse.
    Partei- und Fraktionsvorstand der Grünen (Kay Nietfeld/dpa)
    Fraktionschefin Dröge sagte in Berlin, dass sie und Ko-Fraktionschefin Haßelmann den Abgeordneten der Partei empfehlen, dem geplanten Sondervermögen und einer Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse nicht zuzustimmen. Parteichefin Brantner sagte, die Grünen stünden nicht zur Verfügung, um Wahlgeschenke von Union und SPD zu finanzieren.
    Union und SPD wollen die Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben aussetzen und ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur einrichten. Beide Vorhaben erfordern eine Grundgesetzänderung. Dafür sind in Bundestag und Bundesrat Zwei-Drittel-Mehrheiten nötig, die nur mit Stimmen der Grünen erreicht werden können.
    Der CSU-Bundestagsabgeordnete Oßner sagte im Deutschlandfunk, er hoffe, dass die Grünen sich ihrer staatspolitischen Verantwortung bewusst würden und die anstehenden Beschlüsse am Ende doch mittrügen. In der aktuellen Situation brauche man einen Schulterschluss über Parteigrenzen hinweg.
    Diese Nachricht wurde am 10.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.