
Wer mehr arbeite, solle auch mehr behalten können, erklärte Audretsch gegenüber der "Rheinischen Post". Der Grünen-Politiker fügte hinzu, das mache es zum Beispiel für Familien attraktiver, das Kind in die Kita zu geben, um einer Beschäftigung nachgehen zu können.
Kritik an Linnemann-Vorstoß
Scharf kritisierte Audretsch den jüngsten Vorstoß von CDU-Generalsekretär Linnemann, sogenannten Totalverweigerern das Bürgergeld komplett zu streichen. Linnemann sollte wieder zu einer seriösen Debatte zurückkehren. Schließlich könne man Menschen nicht einfach das Existenzminimum streichen und sie in den Hunger treiben, sagte Audretsch. Da sei das Bundesverfassungsgericht völlig eindeutig.
Linnemann hatte gesagt, die Statistik lege nahe, dass mehr als 100.000 Menschen grundsätzlich nicht bereit seien, eine Arbeit anzunehmen. Bei diesen Menschen müsse der Staat davon ausgehen, dass sie "nicht bedürftig" seien, ihnen müsse die Grundsicherung komplett gestrichen werden.
CDU und CSU wollen Druck auf Asylbewerber erhöhen
Der CDU-Politiker Throm schlug unterdessen die Einführung eines verpflichtenden, gemeinnützigen Dienstes für Geflüchtete vor. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion sagte der "Bild"-Zeitung: "Morgens die Sprache lernen, nachmittags den Park pflegen." Seit Jahren sei zu beobachten, dass die Quote der anerkannt Schutzberechtigten unter den Bürgergeld-Beziehern immer weiter auf inzwischen um die 50 Prozent gestiegen sei. Also komme die Leistung immer weniger den Bürgern zugute und immer mehr den Zugewanderten und dabei insbesondere Flüchtlingen, erklärte Throm weiter.
CSU-Landesgruppenchef Dobrindt forderte in diesem Zusammenhang ein neues Sozialleistungs-System, das unterhalb des Bürgergeldes anzusiedeln sei. Im Sinne von einer besseren Integration müsse dann auch mit Kürzungen rechnen, wer die Aufnahme zumutbarer Arbeit verweigere.
FDP für mehr Differenzierungen bei Beziehern
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Kober, schlug eine stärkere Differenzierung mit unterschiedlichen Bürgergeld-Regelungen für verschiedene Gruppen von Beziehern vor. Als Beispiel nannte er eine Unterscheidung zwischen Aufstockern, arbeitsfähigen Zugewanderten sowie Langzeitarbeitslosen mit psychischen und körperlichen Problemen. "Zumutbarkeitskriterien für Zugewanderte, die arbeiten können, müssen hintenanstehen, wenn die Kosten und die gesellschaftliche Stimmung kippen", so Kober.
Diese Nachricht wurde am 31.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.