
Diese Strafe sei ausgesetzt, weil Russland auch Mitglied im Europarat war, sagte Lagodinski im Deutschlandfunk. Aus verfassungsrechtlichen Gründen sei die Todesstrafe in Russland eigentlich nicht möglich. In der Duma redeten Abgeordnete jedoch bereits über die Wiedereinführung der Todesstrafe. Diese würde sich dann aber vor allem gegen die politischen Feinde von Präsident Putin richten, beispielsweise gegen Aktivisten aus dem Umfeld des vor kurzem gestorbenen Kreml-Kritikers Nawalny.
Lagodinski meinte, die russischen Behörden hätten Warnungen westlicher Geheimdienste vor einem Terroranschlag nicht ernst genommen. Das System in Russland sei auf das Attentat nicht vorbereitet gewesen. Es gebe Berichte, wonach die in der Konzerthalle anwesenden Polizisten zum Teil keinen Widerstand gegen die Attentäter geleistet hätten oder zu spät gekommen seien.
Diese Nachricht wurde am 25.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.