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Umweltpolitik
Grünen-Politikerin Badum fordert mehr Anstrengungen für Klimaschutz

Nach der Billigung des neuen Klimaschutzgesetzes durch den Bundesrat und dem Urteil des Oberverwaltungerichts Berlin-Brandenburg, dass die Bundesregierung nicht genug für den Klimaschutz unternehme, gehen die Diskussionen zu dem Thema weiter.

    Lisa Badum steht in fliederfarbenem Langarmshirt im Plenarsaal des Bundestages am Rednerpult.
    Lisa Badum (Bündnis90 / Die Grünen), Obfrau im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie (Imago / dts Nachrichtenagentur)
    Die Grünen-Politikerin Badum sagte im Deutschlandfunk, man dürfe die Bemühungen für mehr Klimaschutz in den Bereichen Verkehr und Gebäude sowie der Landnutzung nicht zurückschrauben. In dem Zusammenhang kritisierte die Obfrau im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie das FDP-geführte Verkehrsministerium, das ihrer Ansicht nach einen zu geringen Beitrag für mehr Klimaschutz leistet.
    Badum befürwortete erneut die Einführung von Tempolimits, die Abschaffung von Subventionen auf Dienstwagen und eine ausreichende Finanzierung des Bahnverkehrs. Grundsätzlich bedürfe es "gesellschaftlicher Bündnisse" für den Klimaschutz. Die demokratischen Parteien müssten sich bemühen, gemeinsame Mehrheiten für Klimaschutz in der Bevölkerung zu finden und sollten entsprechende Maßnahmen nicht schlechtreden. Die Grünen seien nach wie vor für ein sogenanntes Klimageld, mit dem die Verbraucher bei Klimaschutzmaßnahmen unterstützt werden können, betonte Badum.

    Bundesrat stimmt Reform des Klimaschutzgesetzes zu

    Am Freitag hatte der Bundesrat die Reform des Klimaschutzgesetzes gebilligt. Die Ampel-Fraktionen hatten sich nach monatelangen Diskussionen auf die Reform verständigt, mit der vor allem der Druck auf den Verkehrs- und den Gebäudesektor abnimmt. Beide hatten ihre bisherigen gesetzlichen Vorgaben wiederholt verfehlt. Im neuen Gesetz sind die verpflichtenden Obergrenzen beim Treibhausgasausstoß für die einzelnen Sektoren abgeschafft. Nachbesserungen für den Klimaschutz muss es nur noch geben, wenn Deutschlands Gesamtziel in Gefahr gerät. Dies wird 2026 erstmals wieder geprüft, so dass die jetzige Regierung keine neuen Klimaschutzbeschlüsse mehr fassen muss.

    ... Gericht fordert Nachbesserung

    Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung als unzureichend erklärt. Es gab damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe statt und forderte die Ampel-Koalition auf, Maßnahmen zu treffen, mit denen Deutschland seine Klimaziele erreichen könne. Das 2023 beschlossene Programm erfülle die gesetzlichen Vorgaben nicht, leide an methodischen Mängeln und beruhe teilweise auf unrealistischen Annahmen, begründete das Gericht sein Urteil.
    Diese Nachricht wurde am 18.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.