
Die Regelung würde es ermöglichen, allen Situationen nachzugehen, in denen die Betroffenen nicht in der Lage seien, ihren Willen auszudrücken, sagte die Obfrau im Rechtsausschuss des Bundestages im Deutschlandfunk. Das sei ein Paradigmenwechsel in der deutschen Rechtsprechung, die bislang nach dem "Nein heißt Nein"-Prinzip agiere. Die Verantwortung würde nun die Seiten wechseln, da sich der Mann vor sexuellen Handlungen die eindeutige Zustimmung der Frau einholen müsse, erklärte Gumnior.
Das Europäische Parlament will den Opferschutz bei Vergewaltigungen stärken. Eine große Mehrheit der Europaabgeordneten forderte die EU-Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der Vergewaltigung konsequent als Fehlen der Einwilligung definiert. Das Prinzip nennt sich "Nur Ja heißt Ja".
Diese Nachricht wurde am 29.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
