
Das teilte die Brüsseler Kommission am Nachmittag mit. Es gebe keinerlei Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken, hieß es zur Begründung. Das fusionierte Unternehmen werde weiterhin einem erheblichen Wettbewerbsdruck durch eine Vielzahl von Konkurrenten ausgesetzt sein. Die UBS hatte von der EU bereits Anfang April die vorläufige Zustimmung zu der von der Schweizer Regierung arrangierten Not-Übernahme der Credit Suisse erhalten.
Diese Nachricht wurde am 26.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.