Archiv

Grundgesetz Artikel 13
„Die Wohnung ist unverletzlich“

Artikel 13, Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes gewährleistet das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung.

Karin Chlupathy hat Artikel 13 ausgewählt. Sie findet, dass die Unverletzlichkeit ihres Wohn- und Lebensraumes durch Elektrosmog gestört wird.

Äußerungen unserer Anruferinnen und Anrufer geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich die Äußerungen in diesen Anrufen nicht zu eigen.