Artikel 26, Abs. 2: Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
Ursula Nickolaizig hat Artikel 26 ausgewählt. Sie stört sich daran, dass in Deutschland Waffen hergestellt und verbreitet werden.
Äußerungen unserer Anruferinnen und Anrufer geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich die Äußerungen in diesen Anrufen nicht zu eigen.