Grundgesetz Artikel 3.1 und 3.2 Gleichheit vor dem Gesetz
Artikel 3: "(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Christa Schlang hat Artikel 3.1 und 3.2 ausgewählt. Sie sieht bei der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz noch Handlungsbedarf in der Umsetzung.
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