Grundgesetz Artikel 4Kriegsdienst mit der Waffe
Artikel 4, Abs. 3: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
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Franz Sitzmann hat Artikel 4 Absatz 3 ausgewählt. Er hat den Kriegsdienst verweigert und durch den Ersatzdienst eine neue Berufsperspektive gewonnen.
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