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Grundgesetz Artikel 5
Freiheit der Lehre

Artikel 5, Abs. 3: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

Thorsten Krings hat Artikel 5, Absatz 3 ausgewählt. Als Hochschulprofessor schätzt er die Freiheit und Unabhängigkeit der Wissenschaft in Deutschland.

Äußerungen unserer Anruferinnen und Anrufer geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich die Äußerungen in diesen Anrufen nicht zu eigen.