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Grundgesetz Artikel 6.4
"Jede Mutter hat Anspruch ..."

Artikel 6.4: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“

Dorothee Koch hat Artikel 6.4 ausgewählt. Sie findet, dass Mütter auch im Alter die nötige Fürsorge erfahren sollten.

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