
Für den gemeinsamen Entwurf von SPD, Grünen, FDP und Union stimmten 600 Abgeordnete. 69 votierten mit Nein. Damit wurde die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht. Durch die Grundgesetzänderung werden zentrale Vorgaben zur Struktur des Gerichts in der Verfassung verankert, so dass sie nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden können. Dies geht bislang bereits mit einfacher Mehrheit. Damit die Änderung in Kraft tritt, ist noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
Bundesinnenministerin Faeser hatte vor der Abstimmung im Bundestag auf historische Erfahrungen mit der Weimarer Republik verwiesen. Die SPD-Politikerin sagte, das Scheitern der damaligen Demokratie sei auch auf das Versäumnis zurückzuführen, die notwendigen Schritte zu ihrer Verteidigung zu unternehmen.
Der AfD-Abgeordnete Jacobi warf den anderen Parteien wörtlich vor, sich als wackere Verteidiger des Rechtstaats gegen die böse AfD darzustellen.
Der AfD-Abgeordnete Jacobi warf den anderen Parteien wörtlich vor, sich als wackere Verteidiger des Rechtstaats gegen die böse AfD darzustellen.
Der Deutsche Richterbund forderte, dass auch der Bundesrat künftig bei Gesetzesänderungen, die die Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts betreffen, zustimmen müsse.
Diese Nachricht wurde am 19.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.