
Für den gemeinsamen Entwurf von SPD, Grünen, FDP und Union stimmten 600 Abgeordnete. Damit wurde die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht. Damit die Änderung in Kraft tritt, ist noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
Ziel der Reform ist es, das Gericht besser vor der Einflussnahme extremistischer Parteien zu schützen. Zentrale Vorgaben zur Struktur des Gerichts sollen in der Verfassung verankert werden, so dass sie nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden können.
Bundesinnenministerin Faeser hatte vor der Abstimmung im Bundestag auf historische Erfahrungen mit der Weimarer Republik verwiesen. Der AfD-Abgeordnete Jacobi warf den anderen Parteien wörtlich vor, sich als wackere Verteidiger des Rechtstaats gegen die böse AfD darzustellen.
Diese Nachricht wurde am 19.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.