
Für den gemeinsamen Entwurf von SPD, Grünen, FDP und Union stimmten 600 Abgeordnete. Damit wurde die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht. Damit die Änderung in Kraft tritt, ist noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
Ziel der Reform ist es, das Gericht besser vor extremistischen Parteien zu schützen. Zentrale Vorgaben zur Struktur des Gerichts sollen in der Verfassung verankert werden, so dass sie nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden können. Bundesinnenministerin Faeser hatte vor der Abstimmung auf historische Erfahrungen mit der Weimarer Republik verwiesen. Der AfD-Abgeordnete Jacobi warf den anderen Parteien wörtlich vor, sich als wackere Verteidiger des Rechtstaats gegen die böse AfD darzustellen.
Bundesjustizminister Wissing erklärte, das Bundesverfassungsgericht sichere als unabhängige Instanz die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit. Diese Errungenschaften im Grundgesetz zu festigen, sei ein wichtiger Schritt.
Diese Nachricht wurde am 19.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.