Die Richter in Leipzig erklärten, den Schutzsuchenden drohten bei einer Rückkehr nach Italien keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen. Das gelte auch für Frauen. Geklagt hatten eine Somalierin und eine Syrerin, die in Italien als Flüchtlinge anerkannt worden waren und dann nach Deutschland weiterreisten. Mit dem Urteil sorgte das Gericht für eine grundsätzliche Klärung, nachdem Oberlandesgerichte die Abschiebung von Flüchtlingen nach Italien teilweise untersagt hatten.
Diese Nachricht wurde am 21.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.