Bundesverwaltungsgericht
Grundsatz-Urteil: Alleinstehende Flüchtlinge dürfen nach Italien abgeschoben werden

Alleinstehende Flüchtlinge dürfen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nach Italien abgeschoben werden.

    Blick auf das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Simsonplatz.
    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stuft eine Abschiebung von alleinstehenden, arbeitsfähigen Asylsuchenden, die bereits in Italien als Flüchtlinge anerkannt worden sind, als zulässig ein. (picture alliance / dpa / Jan Woitas)
    Die Richter in Leipzig erklärten, den Schutzsuchenden drohten bei einer Rückkehr nach Italien keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen. Das gelte auch für Frauen. Geklagt hatten eine Somalierin und eine Syrerin, die in Italien als Flüchtlinge anerkannt worden waren und dann nach Deutschland weiterreisten. Mit dem Urteil sorgte das Gericht für eine grundsätzliche Klärung, nachdem Oberlandesgerichte die Abschiebung von Flüchtlingen nach Italien teilweise untersagt hatten.
    Diese Nachricht wurde am 21.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.