
Das Gericht wies drei entsprechende Klagen als unbegründet ab. Die Immobilieneigentümer hatten unter anderem eine zu ungenaue und zu Ungerechtigkeiten führende Datengrundlage der Steuer bemängelt. Gegen die Entscheidung kann Verfassungsbeschwerde eingelegt werden.
Die Grundsteuer wird von Immobilieneigentümern gezahlt, üblicherweise aber auf die Mieter umgelegt. In dem Rechtsstreit geht es um die Grundsteuer-Reform und konkret um das sogenannte Bundesmodell zur Berechnung der Abgabe. Es wird seit Januar in elf Bundesländern genutzt, die anderen haben eigene Regelungen getroffen. Zuvor war die Grundsteuer nach jahrzehnte-alten Einheitswerten berechnet worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte daher 2018 eine Neuregelung gefordert.
(Az. II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25)
Diese Nachricht wurde am 10.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
