
Das Gericht wies drei Klagen von Immobilieneigentümern als unbegründet ab. Die Kläger sahen in dem Gesetz einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil die Finanzämter die Grundsteuer aufgrund pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwert festsetzen dürfen. Der Bundesfinanzhof hält das aber für vertretbar. Der Bund der Steuerzahler und der Immobilieneigentümerverband "Haus und Grund" kündigten eine Verfassungsbeschwerde an. Sie argumentieren, die Grundsteuer sei für viele Bürger teurer und ungerechter geworden.
Die Grundsteuer wird von Immobilieneigentümern gezahlt, üblicherweise aber auf die Mieter umgelegt. Das Bundesmodell wird seit Januar in elf Bundesländern genutzt, die anderen haben eigene Regelungen getroffen. Zuvor war die Grundsteuer nach jahrzehnte-alten Einheitswerten berechnet worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte daher 2018 eine Neuregelung gefordert.
(Az. II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25)
Diese Nachricht wurde am 10.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
