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Gruß vom Finanzamt

Immer mehr Rentner erhalten Post vom Finanzamt. Darin werden sie aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben - was viele Ruheständler unvorbereitet trifft und für manchen unangenehme finanzielle Überraschungen bereithält.

Am Mikrofon: Constanze Elter |
    Ursache ist das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, das seit 2005 gilt: Renten müssen voll versteuert werden - allerdings mit Übergangsfristen für die Betroffenen. Im Gegenzug können sie während der Berufstätigkeit ihre Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich geltend machen. Aber müssen tatsächlich alle Rentner Steuern zahlen? Und was müssen diejenigen tun, die pflegebedürftig sind oder im Ausland leben? Welche Abzugsmöglichkeiten haben Ruheständler? Wie lassen sich bereits beim Vorsorgen Steuern sparen? Antworten von Constanze Elter und ihren Studiogästen im Marktplatz.

    Studiogäste heute waren:

    - Marc Kleischmann, Deutsche Steuergewerkschaft
    Mülheim a.d. Ruhr

    - Marcus Vanselow, PMPG Steuerberatungsgesellschaft, Bonn-Bornheim

    - Hans W. Fröhlich, Stiftung Finanztest, Berlin


    Online-Links, die während der Sendung genannt wurden:

    Oberfinanzdirektion Niedersachsen bietet "Merkblatt zur Besteuerung von Renten"

    Homepage der Bundesfinanzverwaltung mit Vordrucken für Nichtveranlagungs-Bescheinigungen

    Informationen des Finanzamts Neubrandenburg zur Rentenbesteuerung im Ausland inklusive aller Anträge und Formulare zum Download

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