
Zu diesem Schluss kommt ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofs. Das EU-Recht hindere Mitgliedsstaaten nicht daran, Haftzentren für Rückführungsverfahren außerhalb ihres Staatsgebiets zu errichten. Die Einschätzung ist unverbindlich, der Gerichtshof könnte sich aber bei seinem anstehenden Urteil daran orientieren.
Betont wird allerdings, dass Staaten weiterhin an Garantien des EU-Rechts für die Migranten gebunden seien. Dazu zählen das Recht auf juristischen Beistand, sprachliche Unterstützung und Kontakt mit der Familie und mit Behörden.
Italiens Lager in Albanien wurden seit ihrer Errichtung auch wegen rechtlicher Unsicherheiten kaum genutzt.
Diese Nachricht wurde am 23.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
