Die Lufthansa hat sie und die Deutsche Bahn auch, um nur einige zu nennen: Die Rede ist von CRM-Software: Customer Relationship Management. Eine Datenbank basierte Software, die kurz gesagt, alles Wissenswerte über Kunden, deren Interessen und an sie verkaufte Produkte speichert und auf Knopfdruck in Beziehung zu einander setzt. Und jetzt haben sogar Schlapphüte CRM-Software für ihre "Kundenbeziehungen". Seit dieser Woche läuft eine vom Marktführer Siebel entwickelte und vom IBM speziell angepasste Software auf den Rechnern des Brandenburger Verfassungsschutzes. Heiner Wegesin leitet das Amt und hat den für Verfassungsschützer geradezu revolutionären Schritt mit seinem Team über vier Jahre vorbereitet
Ein Kundenbeziehungssystem, wie es von globalen Konzernen einsetzen, um Kundendaten zu verwalten und deren Wünsche besser zu erkennen, zeigt, wie Industrie IT einsetzt. Auf dieser Plattform kommen wir am besten weiter.
Wer glaubt, die Verfassungsschützer auf Bundes- oder Landesebene hätten bisher schon die Vorteile ähnlicher Software genutzt, irrt: Heute wird noch so gearbeitet, wie vor dem Computerzeitalter: Karteikarten werden sorgfältig geführt und gepflegt, unterschiedliche Akten angelegt. Wer also - innerhalb eines Amtes - wissen möchte, welche Informationen über einen Terroristen vorliegen, muss jeden Referatsleiter einzeln befragen. Müßig und zeitraubend sei dieses Verfahren, heißt es. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutzchef Hartwig Möller:
Hier geht es einerseits darum, dass die Daten schnell zur Verfügung stehen. Überdies muss jedes Datum an jeden Tisch kommen können und nicht abhängig ist von den jeweiligen Referatsstrukturen. Es geht darum ein schnelles Informations- und Wissensmanagement herbeizuführen.
Dass die Siebel-Software auf Rechnern mit Microsoft-Betriebssystem läuft, bereitet Wegesin keine Magenschmerzen, denn:
Wir operieren in einer völlig abgeschotteten Sicherheitsumgebung. Andererseits mussten wir auch unter Kostenaspekten unter Standardsoftware das wählen, was für unsere Anwendungen am besten und kostengünstigsten geeignet ist.
Große datenschutzrechtliche Bedenken habe es nicht gegeben, meint Heiner Wegesin, eine entsprechende Gesetzesänderung habe anstandslos den Landtag passiert.
Es ist, so denke ich, rechtsstaatlich unstrittig erreichbar. Wir haben hier in Brandenburg gerade ein Gesetz verabschiedet zur Modernisierung der Datenverarbeitung im Verfassungsschutz erarbeitet. Dabei wurde geregelt, dass wir alles in der IT dürfen. Datenschützer sehen darin kein Problem, da wir das im Konsens erarbeitet haben und wir eben nicht neue Ermächtigungsgrundlagen haben wollen, um neue Infos mit neuen Methoden beim Bürger zu erheben, sondern nur vorhandene Infos nutzen wollen.
Doch das die Software weitaus mehr kann ist auch klar, nur genutzt werden soll es wohl nicht: Dietrich Möller.
Sicherheitsbehörden nutzen nur einen Bruchteil der Fähigkeiten, die Privatindustrie nutzt oder nutzen könnte.. das macht natürlich auch etwas nachdenklich.
Wenn in der kommenden Woche die Innenminister in Kiel tagen, wird die Brandenburger Software auch ein Thema sein – dann, wenn es darum geht, ob es bald eine zentrale Datei geben wird, mit der die Daten von Verfassungsschutz, Polizei und Bundesnachrichtendienst miteinander verknüpft werden könnten. Doch das dürfte noch für reichlich Diskussionen sorgen – denn solche zentrale Dateien sind allein wegen des im Grundgesetz verankerten Trennungsgebot zwischen Polizei und Sicherheitsdiensten nicht einfach mal eben so auf den Rechnern installierbar.
Ein Kundenbeziehungssystem, wie es von globalen Konzernen einsetzen, um Kundendaten zu verwalten und deren Wünsche besser zu erkennen, zeigt, wie Industrie IT einsetzt. Auf dieser Plattform kommen wir am besten weiter.
Wer glaubt, die Verfassungsschützer auf Bundes- oder Landesebene hätten bisher schon die Vorteile ähnlicher Software genutzt, irrt: Heute wird noch so gearbeitet, wie vor dem Computerzeitalter: Karteikarten werden sorgfältig geführt und gepflegt, unterschiedliche Akten angelegt. Wer also - innerhalb eines Amtes - wissen möchte, welche Informationen über einen Terroristen vorliegen, muss jeden Referatsleiter einzeln befragen. Müßig und zeitraubend sei dieses Verfahren, heißt es. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutzchef Hartwig Möller:
Hier geht es einerseits darum, dass die Daten schnell zur Verfügung stehen. Überdies muss jedes Datum an jeden Tisch kommen können und nicht abhängig ist von den jeweiligen Referatsstrukturen. Es geht darum ein schnelles Informations- und Wissensmanagement herbeizuführen.
Dass die Siebel-Software auf Rechnern mit Microsoft-Betriebssystem läuft, bereitet Wegesin keine Magenschmerzen, denn:
Wir operieren in einer völlig abgeschotteten Sicherheitsumgebung. Andererseits mussten wir auch unter Kostenaspekten unter Standardsoftware das wählen, was für unsere Anwendungen am besten und kostengünstigsten geeignet ist.
Große datenschutzrechtliche Bedenken habe es nicht gegeben, meint Heiner Wegesin, eine entsprechende Gesetzesänderung habe anstandslos den Landtag passiert.
Es ist, so denke ich, rechtsstaatlich unstrittig erreichbar. Wir haben hier in Brandenburg gerade ein Gesetz verabschiedet zur Modernisierung der Datenverarbeitung im Verfassungsschutz erarbeitet. Dabei wurde geregelt, dass wir alles in der IT dürfen. Datenschützer sehen darin kein Problem, da wir das im Konsens erarbeitet haben und wir eben nicht neue Ermächtigungsgrundlagen haben wollen, um neue Infos mit neuen Methoden beim Bürger zu erheben, sondern nur vorhandene Infos nutzen wollen.
Doch das die Software weitaus mehr kann ist auch klar, nur genutzt werden soll es wohl nicht: Dietrich Möller.
Sicherheitsbehörden nutzen nur einen Bruchteil der Fähigkeiten, die Privatindustrie nutzt oder nutzen könnte.. das macht natürlich auch etwas nachdenklich.
Wenn in der kommenden Woche die Innenminister in Kiel tagen, wird die Brandenburger Software auch ein Thema sein – dann, wenn es darum geht, ob es bald eine zentrale Datei geben wird, mit der die Daten von Verfassungsschutz, Polizei und Bundesnachrichtendienst miteinander verknüpft werden könnten. Doch das dürfte noch für reichlich Diskussionen sorgen – denn solche zentrale Dateien sind allein wegen des im Grundgesetz verankerten Trennungsgebot zwischen Polizei und Sicherheitsdiensten nicht einfach mal eben so auf den Rechnern installierbar.