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Guter Tod?

Die "Tötung auf Verlangen" ist in Deutschland gesetzlich verboten. Und vor wenigen Tagen erst haben die Justizminister von Bund und Ländern einen Vorstoß des Hamburger Justizsenators Roger Kusch (CDU) zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe entschieden abgelehnt. Die Diskussion um die Sterbehilfe war wieder aufgeflammt, als der Schweizer Verein Dignitas, der Menschen das würdige Sterben auf eigenen Wunsch ermöglichen will, im September eine Zweigstelle in Hannover gründete.

Jochen Rack im Gespräch mit der Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert |
    Muss der Wunsch nach unbedingter Selbstbestimmung selbst im Tod erfüllt werden? Oder ist der "gute Tod", die Euthanasie an Schwerkranken, in Deutschland ein Tabu, das zu Recht nicht angetastet werden darf? Sind nicht die Fortschritte bei der Sterbebegleitung, etwa der Hospiz-Stiftungen, das beste Argument gegen die Sterbehilfe?

    Bettina Schöne-Seifert, Direktorin des 'Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin' an der Universität in Münster, beschäftigt sich seit langem wissenschaftlich mit den ethischen Begründungen des ärztlich assistierten Sterbens. Sie ist Mitglied des Nationalen Ethikrates, äußert sich in den "Kulturfragen" aber dezidiert nicht in dessen Namen, sondern als Privatperson.