
Zur Begründung erklärte das zuständige UNO-Gericht in Den Haag, Mladic leide nicht an einer akuten unheilbaren Krankheit. Damit erfülle er nicht die Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung. Zwar sei sein Gesundheitszustand prekär, er werde im Gefängnis aber umfassend und einfühlsam betreut. Mladic wird von seinen Anwälten seit Jahren als krank und gebrechlich beschrieben. Der heute 83-Jährige verbüßt die lebenslange Strafe wegen seiner Verantwortung für das Massaker von Srebrenica sowie weiterer Kriegsverbrechen im Bosnien-Krieg.
Nach 16 Jahren auf der Flucht war er 2011 in Serbien festgenommen worden. Bereits 2017 hatten seine Anwälte erstmals seine vorzeitige Entlassung beantragt.
Diese Nachricht wurde am 30.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.