
Die Regelung, die in der Energiekrise im vergangenen Jahr zur Sicherung der Gasversorgung eingeführt worden war, läuft nach derzeitigem Stand am 1. April 2025 aus. Das Ministerium teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, man spreche sich für eine Verlängerung um zwei Jahre aus. Das Gesetz sei ein wesentlicher Baustein für die Stärkung der Vorsorge gewesen.
Das Gesetz sieht vor, dass am 1. Oktober eines Jahres die deutschen Gasspeicher zu 85 Prozent gefüllt sein müssen, am 1. November zu 95 Prozent und am 1. Februar zu 40 Prozent.
Diese Nachricht wurde am 12.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.