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Hängepartie

Wir wünschen uns, dass das Gesetz kommt, weil es sind da Verbesserungen für uns da drin.

Von Eduard Hoffmann |
    Das jetzige Gesetz hat viele Einschränkungen.

    sagt Roufaou Oumarou aus Kamerun, er studiert Informatik an der RWTH Aachen. Zum Beispiel die Visa-Vergabe in der Studienvorbereitungsphase, während derer die ausländischen Bewerber vor allem die Deutsche Sprache lernen.

    Für diejenigen, die in die Sprachkurse sind, das ist unterschiedlich, sie die kriegen entweder drei Monate oder sechs Monate, je nachdem.

    Das neue Zuwanderungsgesetz sieht hier eine generelle Visa-Vergabe für zwei Jahre vor, was den ausländischen Studienbewerbern mehr Ruhe und Sicherheit für die Vorbereitung ließe. Der bislang notwendige und oft mit großen Ängsten begleitete halbjährige Gang zur Ausländerbehörde würde entfallen.

    Roufaou ist ASTA-Vorsitzender an der Aachener TH und Sprecher des Bundesverbandes Ausländischer Studierender. Aus zahlreichen Beratungsgesprächen und aus eigener Erfahrungen kennt er die meist schwer zu durchschauenden, mit viel Bürokratie, Papierkram und zahlreichen Behördengängen verbundenen derzeitigen Regelungen.
    Ob Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung, die bisherigen gesetzlichen Regelungen machen ausländischen Studierenden die wissenschaftliche Ausbildung nicht gerade leicht, und nach oftmals hervorragendem Abschluss sind sie gezwungen, Deutschland zu verlassen und ihre hier erworbene Kompetenz anderswo zur Verfügung zu stellen.

    Ich seh jetzt Studenten, die das Studium abschließen, nach Kanada gehen, nach Heimatland, wo die ja gerade eigentlich in Deutschland hätten bleiben können, weil die haben ja die Sprache gelernt, die sind hier ausgebildet, die kennen schon das System und die können auch eine Brücke zwischen Deutschland und dem Heimatland machen. Aber dann müssen sie nach dem Studienabschluss gehen und ich denke, das ist für beide Seite keine gute Situation,

    Das sieht auch Professor Wolfgang Bleck vom Institut für Eisenhüttenkunde und Prorektor der RWTH Aachen so.

    Wenn uns da das neue Zuwanderungsgesetz mehr Planungssicherheit gäbe und insbesondere natürlich auch den exzellenten Absolventen eine Perspektive für eine längerfristige, am besten dauerhafte Berufstätigkeit in unserem Land ermöglichen würde, dann hätten wir auch einen Nutzen von dieser exzellenten Ausbildung hier in Deutschland.

    Probleme gibt es aber auch bei Berufungen hochkarätiger ausländischer Wissenschaftler, deren erstes Deutschlandbild dann oft von den erniedrigenden Gängen zur Ausländerbehörde geprägt ist. Soweit wie eben möglich, so erklärt Professor Wolfgang Bleck, versuche man an der TH Aachen den wissenschaftlichen Kapazitäten aus Amerika oder Fernost diese unwürdigen Formalien abzunehmen.

    Das gelingt allerdings nicht immer und hier denke ich, dass ein Zuwanderungsgesetz mit genauen Regeln viele Fragen, die wir im Augenblick haben und die häufig eben umständliche Behördenprozesse erforderlich machen, einsparen helfen könnten.

    Ein weiteres Problem sind die Familien und hier insbesondere die Arbeitsmöglichkeiten der meist ebenfalls hoch qualifizierten Ehepartner in Deutschland. In Zeiten einer globalen Wettbewerbssituation auch der Hochschulen und Universitäten, erwartet auch eine renommierte Technische Hochschule wie die RWTH Aachen entsprechende Freizügigkeiten. Um bei der zunehmenden internationalen Konkurrenz mithalten zu können, so Prorektor Wolfgang Bleck, sei es so,

    dass wir zwingend darauf angewiesen sind, die besten Köpfe auch aus anderen Ländern anwerben zu können. Wir dürfen hier nicht durch nationale Schranken beschränkt werden, was die Anwerbung von Wissenschaftlern betrifft und wir würden uns selber in eine Sackgasse begeben, wenn wir hier nicht mehr Freiheitsgrade bekämen als wir es früher hatten.