
Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hervor. Demnach sollen Aussagen über ein Produkt wie "nachhaltig" nur noch dann zulässig sein, wenn sie belegt werden können. Zudem dürfen sie nicht auf das gesamte Produkt bezogen werden, wenn sie nur auf einen Teil davon zutreffen. Produkte, die absichtlich so hergestellt werden, dass sie nur begrenzt haltbar sind, sollen gar nicht mehr beworben werden dürfen.
Bundesjustizministerin Hubig sagte, man sorge dafür, dass Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen könnten und der Wettbewerb mit Umweltaussagen fair sei. Für das Inkrafttreten des Gesetzes, mit dem EU-Auflagen umgesetzt werden, ist noch die Zustimmung des Bundestags nötig.
Diese Nachricht wurde am 07.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.