Beschluss des Bundeskabinetts
Härtere Strafen für das Sprengen von Geldautomaten

Das Bundeskabinett hat härtere Strafen für das Sprengen von Geldautomaten beschlossen.

    Das Foto zeigt einen gesprengten Geldautomaten.
    Wer künftig bei Diebstählen Sprengstoff einsetzt, muss laut der Gesetzesänderung mit einer Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren rechnen. (picture alliance)
    Das Kabinett billigte einen gemeinsamen Gesetzentwurf des Innen- und des Justizministeriums. Wer künftig bei Diebstählen Sprengstoff einsetzt, muss laut der Gesetzesänderung mit einer Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren rechnen.
    Zudem beschloss die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Verbot von Lachgas und K.O.-Tropfen. Dieser untersagt Minderjährigen den Erwerb und Besitz von Lachgas. Verboten werden zudem der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten. Auch chemische K.O.-Tropfen dürfen laut Gesetz in Zukunft weder hergestellt noch im Handel vertrieben werden.
    Diese Nachricht wurde am 02.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.