
Der Bundestag beschloss mit den Stimmen von Union und SPD ein entsprechendes Gesetz. Auch die AfD votierte dafür. Das Gesetz sieht vor, dass die Mindeststrafe von einem Jahr auf zwei Jahre Haft steigt. Wer bei der Sprengung andere Menschen schwer verletzt, muss mit mindestens fünf Jahren Gefängnis rechnen. Zudem werden den Ermittlungsbehörden zusätzliche Befugnisse gegeben. So darf bei gewerbs- oder bandenmäßigen Taten künftig die Telekommunikation der Verdächtigen überwacht werden.
Diese Nachricht wurde am 05.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
