
Sowohl die Inhaftierung von Migranten als auch die Haftbedingungen verstießen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, heißt es im Urteil der Straßburger Richter. Geklagt hatten vier tunesische Staatsbürger, die bei der Überfahrt nach Europa in Seenot geraten waren. Ein italienisches Schiff hatte sie gerettet und zu einem sogenannten Hotspot gebracht, der für die Registrierung von Migranten vorgesehen ist. Dort wurden sie zehn Tage lang festgehalten, ohne dass sie über ihre Rechte aufgeklärt wurden. Die Richter entschieden, dass dies gegen Artikel 5 der Menschenrechtskonvention verstößt. Die italienische Regierung muss nun jedem Kläger 8.500 Euro zahlen.
Diese Nachricht wurde am 30.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.