
Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte sich online radikalisiert hatte. Außerdem hat er etwa 1.500 Euro in Kryptowährung an die dschihadistische Gruppierung geschickt. Er wurde letztes Jahr am Flughafen Köln-Bonn verhaftet, als er sich dem afghanischen IS-Ableger "Provinz Khorassan" anschließen wollte.
Gegen das Urteil des Düsseldorfer Gerichts ist Revision möglich.
Diese Nachricht wurde am 06.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.