Samstag, 27. April 2024

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Rechtsextremismus
Haftstrafe gegen Sven Liebich rechtskräftig - gefälschte Zitat-Bilder zu Künast und Schulz verbreitet

Die Verurteilung eines Rechtsextremen in Sachsen-Anhalt zu einer Bewährungsstrafe ist rechtskräftig.

28.03.2023
    Berlin: Sven Liebich sitzt im Amtsgericht Tiergarten.
    Sven Liebich (IMAGO/Olaf Wagner)
    Das Oberlandesgericht in Naumburg wies die Revision des Angeklagten gegen sein Urteil zurück. Bei dem Angeklagten handelt es sich um Sven Liebich, einen bekannten Aktivisten aus Sachsen-Anhalt. Angeklagt war er unter anderem wegen Verleumdung der Grünen-Politikerin Künast und des früheren SPD-Chefs Schulz. Zudem hatte er auf seiner Internetseite volksverhetzende Aufkleber vertrieben. Liebich berief sich auf die Meinungs- und Kunstfreiheit.
    Das Amtsgericht Halle verurteilte ihn zunächst im Jahr 2020 zu einer elfmonatigen Haftstrafe auf Bewährung. Dagegen legte er Berufung ein. Das Landgericht Halle verurteilte ihn im vergangenen Oktober schließlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Mit der Revision dagegen scheiterte Liebich, der seit Längerem auch im Fokus des Verfassungsschutzes steht.
    Er hatte Fotos mit gefälschten Zitat darauf ("Sharepics") in Umlauf gerbacht. Eines behauptete, Scholz habe die Umerziehung von AfD-Politikern in Lagern gefordert. Über Künast hieß es, sie habe Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen gutgeheißen, "solange keine Gewalt im Spiel sei". Das Zitat sei jedoch falsch gewesen, die Politikerin habe sich nicht dementsprechend geäußert, urteilte das Gericht. Beide Postings von Liebich lösten eine Welle an Kritik, Beleidigungen und Beschimpfungen gegen die beiden Poltiker aus.
    Diese Nachricht wurde am 28.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.