
Die Richter verhängten wegen der Attacke auf das Gotteshaus und anderer Brandanschläge drei Jahre und zehn Monate Haft. Dass der Angeklagte die Taten aufgrund einer rechtsextremen Gesinnung verübt hatte, konnten die Richter im Urteil nicht sicher feststellen. Der Bochumer hatte zwar eingeräumt, von der NS-Zeit fasziniert zu sein. Der Anschlag auf die Synagoge sei jedoch nicht antisemitisch motiviert, sondern ein Zufall gewesen, hieß es.
Diese Nachricht wurde am 06.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.