
Die Richter erklärten, der Paragraph 66A des Internet-Gesetzes widerspreche der Rede- und Meinungsfreiheit. Das Gesetz sei verfassungswidrig und man zögere nicht, es aufzuheben, las Richter R.F. Nariman aus der Urteilsbegründung. Das Gesetz habe direkt in das Recht der Öffentlichkeit auf Informationen eingegriffen. "Das Gesetz ist viel zu vage formuliert."
Erst in der vergangenen Woche saß ein 19 Jahre alter Inder wegen eines Facebook-Kommentars tagelang im Gefängnis. Er soll eine abfällige Bemerkung über Hindus und Muslime gemacht und diese Aussage einem Minister des Bundesstaates Uttar Pradesh zugeschrieben haben. Darauf wies der Minister einen Helfer an, zur Polizei zu gehen.
Zwei junge Frauen festgenommen
Auf Grundlage des Gesetzes waren vor drei Jahren zwei junge Frauen festgenommen worden, die auf Facebook die Schließung der Finanzmetropole Mumbai nach dem Tod eines örtlichen Politikers kritisiert hatten. Zwar wurden die Anschuldigungen später fallen gelassen - doch die Debatte über Online-Zensur war ins Rollen geraten: Die Jurastudentin Shreya Singhal brachte beim Obersten Gerichtshof eine Petition gegen das Gesetz ein, nachdem die beiden Frauen 2012 festgenommen worden waren.
Unter dem Paragraphen 66A konnten bislang Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden. Klägerin Singhal erklärte nach der Urteilsverkündung: "Die Rechte der Bürger wurden gestärkt." Das Internet sei so weitreichend und werde von so vielen Menschen genutzt, dass das Recht zur freien Meinungsäußerung im Netz geschützt werden müsse. "Die Regierungen haben ihre eigenen Ziele. Die Gesetze müssen für die Bevölkerung da sein."
Die Regierung hatte das Gesetz im Jahr 2000 zum Schutz vor Cyber-Kriminalität verabschiedet.
(fwa/bor)