
Das Stuttgarter Landgericht befand sie unter anderem des erpresserischen Menschenraubs, der Vergewaltigung und der besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig. Drei Angeklagte wurden zu Jugendstrafen zwischen drei Jahren und drei Monaten sowie sechs Jahren verurteilt. Der vierte Angeklagte erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Männer hatten sich in gefälschten Social-Media-Profilen als minderjährige Mädchen ausgegeben und Männer zu Treffen gelockt. Der Richter betonte bei der Urteilsbegründung, dass es keine Hinweise gebe, dass die männlichen Opfer pädophil gewesen seien. Es habe sich vielmehr um normale junge Leute mit normalen Bedürfnissen gehandelt.
Diese Nachricht wurde am 15.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
