
Das Landgericht Erfurt entschied, dass sie zwischen zwei Jahren sowie vier Jahren und sechs Monaten ins Gefängnis müssen. Zur Begründung hieß es, die gemeinschaftlich begangene Körperverletzung sei eindeutig und nachweisbar aus rassistischen und menschenverachtenden Motiven begangen worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten die Opfer getreten, geschlagen und beleidigt haben. Zwei der drei Opfer waren durch den Angriff schwer verletzt worden.
(AZ: 3KLs 501Js 25617/20 jug)
Diese Nachricht wurde am 15.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.