
Sie schütze zwar auch anstößige, absurde und radikale Meinungen, schreibt Haldenwang in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" . Dennoch habe sie Grenzen.
Wenn Anhaltspunkte etwa für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorlägen, sei eine Beobachtung und Bewertung durch den Verfassungsschutz angemessen. Dies gelte auch, wenn die Menschenwürde verletzt werde, wenn demokratischer Protest eskaliere oder wenn legitime Kritik in "extremistische Agitation" umschlage, betonte Haldenwang. Er hatte vor einiger Zeit vor einer Ausweitung rechtsextremistischer Netzwerke gewarnt. Im vergangenen Jahr sei eine beunruhigende Entwicklung zu beobachten gewesen.
Diese Nachricht wurde am 01.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.