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Nach Ausbruchsversuch
Halle-Attentäter muss sich Ende Januar wegen Geiselnahme vor Gericht verantworten

Der Attentäter von Halle muss sich am 25. Januar erneut vor Gericht verantworten.

    Sachsen-Anhalt, Burg: Mauer und Tor der Justizvollzugasanstalt Burg.
    Am 25. Januar beginnt der Prozess wegen der Geiselnahme in der JVA Burg. (Archivbild) (Klaus-Dietmar Gabbert / dpa / Klaus-Dietmar Gabbert)
    Es geht um eine Geiselnahme Ende 2022 in der Justizvollzugsanstalt Burg. Nach Angaben des Landgerichts Stendal sind bislang acht Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess findet aus Sicherheitsgründen am Landgericht Magdeburg statt.
    Die Staatsanwaltschaft wirft dem rechtsextremen Attentäter vor, in der JVA Burg mehrere Vollzugsbeamte mit einer selbst gebastelten Schusswaffe bedroht zu haben. Er soll sie genötigt haben, ihm Türen für eine Flucht aus dem Gefängnis zu öffnen. Die Flucht war letzten Endes aber nicht erfolgreich. Wegen des versuchten Anschlags auf eine Synagoge in Halle ist der Mann bereits zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er hatte im Oktober 2019 zwei Menschen erschossen und zwei weitere verletzt.
    Diese Nachricht wurde am 16.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.