Manfred Kloiber: Die Diskussion um die elektronische Hausdurchsuchung ist seitdem in vollem Gange. Was sagt man denn im Bundesinnenministerium dazu, Peter Welchering?
Peter Welchering: Innenminister Wolfgang Schäuble will diese fehlende Gesetzesgrundlage rasch nachholen. Er hält verdeckte Online-Durchsuchungen von privaten Computern für unverzichtbar und erwartet, dass das Justizministerium jetzt einen entsprechenden Gesetzesvorschlag erarbeitet. Seine Kabinettskollegin Brigitte Zypries, die als Justizministerin zuständig ist, bleibt da aber nach wie vor skeptisch und warnt zum einen vor Schnellschüssen, die vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe keinen Bestand haben. Zum anderen hat Frau Zypries darauf hingewiesen, dass die Festplattendurchsuchung mit Computerviren ja einen ziemlich weitreichenden Paradigmenwechsel im deutschen Strafrecht darstellen würde. Und darüber müsse doch erst einmal intensiv nachgedacht und diskutiert werden. Diesen Paradigmenwechsel sieht auch Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Wiefelspütz ist allerdings der Meinung, dass die vom Schäuble-Ministerium geplante verdeckte Online-Durchsuchung weder eine Abhörmaßnahme, noch eine Hausdurchsuchung sei, sondern eine Art dritte Kategorie.
Kloiber: Sind denn vorerst alle Online-Durchsuchungen von Ermittlungsbehörden gestoppt?
Welchering: Dieser Stopp wurde ja schon im Dezember 2006 angeordnet, nachdem der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, Ulrich Hebenstreit, den Antrag der Bundesanwaltschaft auf eine Online-Durchsuchung für nicht genehmigungsfähig erklärt hatte. Daraufhin hatte ja Generalbundesanwältin Monika Harms Beschwerde gegen dieses Urteil eingelegt. Und diese Beschwerde hat der Bundesgerichtshof nun am Montag dieser Woche verworfen. Deshalb finden erst einmal keine verdeckten Online-Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt statt. Allerdings will man sich im Bundesinnenministerium damit nicht zufrieden geben. Auf der so genannten Arbeitsebene, also der Referentenebene, wird an einer Lösung gearbeitet, verstärkt Erkenntnisse der National Security Agency zu nutzen. Der amerikanische Heimatschutzminister Chertoff hat ja Innenminister Schäuble vor zwei Wochen in Berlin besucht. Dabei wurde die schon im September 2006 verabredete Zusammenarbeit bei der Internet-Überwachung im Detail besprochen. Der amerikanische Geheimdienst NSA darf Festplatten von Internet-Nutzern ausspionieren. Da gilt kein Richterspruch des Bundesgerichtshofes. Und auf die Erkenntnisse der NSA will man nun seitens des Innenministeriums stärker zugreifen.
Kloiber: Mit welchen Methoden für die Online-Durchsuchung arbeitet denn die amerikanische National Security Agency?
Welchering: Die setzen auch Trojanische Pferde und andere Computerviren ein, so wie das Bundesinnenministerium das für das Bundeskriminalamt auch geplant hat. Aber die NSA hat weitergehenden Zugriff auf die gängigen Computerbetriebssysteme. Vor einigen Wochen hat Microsoft ja zugeben müssen, dass die NSA bei der Vista-Entwicklung beteiligt war, übrigens auch schon bei der Entwicklung von Windows XP, und auch Apple für das Mac OS und Novell für Linux haben zugegeben, mit der NSA zusammenzuarbeiten. Also die NSA kann über die Betriebssysteme viel direkter auf die Festplatten, die ausgespäht werden sollen, zugreifen, als das mit Computerviren möglich ist.
Kloiber: Inwieweit wird denn von der Politik das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz mit seinen Bestimmungen als Vorbild für eine bundesweite Regelung von heimlichen Online-Durchsuchungen gesehen?
Welchering: Die bayerische Landesregierung hat bereits angekündigt, auf der Basis des NRW-Gesetzes eine Rechtsgrundlage für die heimliche Online-Durchsuchung von PCs in den nächsten Monaten umzusetzen. Allerdings hat das NRW-Gesetz einen kleinen Makel: Es regelt den Zugriff des Verfassungsschutzes auf private Festplatten. Der Verfassungsschutz darf in Nordrhein-Westfalen heimlich PCs ausspähen, nicht die Polizei. Aber der CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Joachim Herrmann, will ja gerade ein Gesetz, das die polizeiliche Ausspähung von Festplatten über das Internet erlaubt. Außerdem ist gegen das Verfassungsschutzgesetz in NRW ja Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. Über die muss zunächst entschieden werden. Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, fordert, sämtliche Pläne zur Online-Durchsuchung aufzugeben, weil dadurch einfach das Vertrauen der Bürger in die Sicherheit des Internet beschädigt wird. Außerdem, da unterstützt ihn auch der bayerische Datenschutzbeauftragte Karl Betzl, sind Computerviren, die für die Ausspähung eingesetzt werden, letztlich nicht vollkommen beherrschbar. Solange diese Viren außer Kontrolle geraten können, bleibt auch rein technisch gesehen, die Online-Durchsuchung ein enormes Risiko.
Peter Welchering: Innenminister Wolfgang Schäuble will diese fehlende Gesetzesgrundlage rasch nachholen. Er hält verdeckte Online-Durchsuchungen von privaten Computern für unverzichtbar und erwartet, dass das Justizministerium jetzt einen entsprechenden Gesetzesvorschlag erarbeitet. Seine Kabinettskollegin Brigitte Zypries, die als Justizministerin zuständig ist, bleibt da aber nach wie vor skeptisch und warnt zum einen vor Schnellschüssen, die vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe keinen Bestand haben. Zum anderen hat Frau Zypries darauf hingewiesen, dass die Festplattendurchsuchung mit Computerviren ja einen ziemlich weitreichenden Paradigmenwechsel im deutschen Strafrecht darstellen würde. Und darüber müsse doch erst einmal intensiv nachgedacht und diskutiert werden. Diesen Paradigmenwechsel sieht auch Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Wiefelspütz ist allerdings der Meinung, dass die vom Schäuble-Ministerium geplante verdeckte Online-Durchsuchung weder eine Abhörmaßnahme, noch eine Hausdurchsuchung sei, sondern eine Art dritte Kategorie.
Kloiber: Sind denn vorerst alle Online-Durchsuchungen von Ermittlungsbehörden gestoppt?
Welchering: Dieser Stopp wurde ja schon im Dezember 2006 angeordnet, nachdem der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, Ulrich Hebenstreit, den Antrag der Bundesanwaltschaft auf eine Online-Durchsuchung für nicht genehmigungsfähig erklärt hatte. Daraufhin hatte ja Generalbundesanwältin Monika Harms Beschwerde gegen dieses Urteil eingelegt. Und diese Beschwerde hat der Bundesgerichtshof nun am Montag dieser Woche verworfen. Deshalb finden erst einmal keine verdeckten Online-Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt statt. Allerdings will man sich im Bundesinnenministerium damit nicht zufrieden geben. Auf der so genannten Arbeitsebene, also der Referentenebene, wird an einer Lösung gearbeitet, verstärkt Erkenntnisse der National Security Agency zu nutzen. Der amerikanische Heimatschutzminister Chertoff hat ja Innenminister Schäuble vor zwei Wochen in Berlin besucht. Dabei wurde die schon im September 2006 verabredete Zusammenarbeit bei der Internet-Überwachung im Detail besprochen. Der amerikanische Geheimdienst NSA darf Festplatten von Internet-Nutzern ausspionieren. Da gilt kein Richterspruch des Bundesgerichtshofes. Und auf die Erkenntnisse der NSA will man nun seitens des Innenministeriums stärker zugreifen.
Kloiber: Mit welchen Methoden für die Online-Durchsuchung arbeitet denn die amerikanische National Security Agency?
Welchering: Die setzen auch Trojanische Pferde und andere Computerviren ein, so wie das Bundesinnenministerium das für das Bundeskriminalamt auch geplant hat. Aber die NSA hat weitergehenden Zugriff auf die gängigen Computerbetriebssysteme. Vor einigen Wochen hat Microsoft ja zugeben müssen, dass die NSA bei der Vista-Entwicklung beteiligt war, übrigens auch schon bei der Entwicklung von Windows XP, und auch Apple für das Mac OS und Novell für Linux haben zugegeben, mit der NSA zusammenzuarbeiten. Also die NSA kann über die Betriebssysteme viel direkter auf die Festplatten, die ausgespäht werden sollen, zugreifen, als das mit Computerviren möglich ist.
Kloiber: Inwieweit wird denn von der Politik das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz mit seinen Bestimmungen als Vorbild für eine bundesweite Regelung von heimlichen Online-Durchsuchungen gesehen?
Welchering: Die bayerische Landesregierung hat bereits angekündigt, auf der Basis des NRW-Gesetzes eine Rechtsgrundlage für die heimliche Online-Durchsuchung von PCs in den nächsten Monaten umzusetzen. Allerdings hat das NRW-Gesetz einen kleinen Makel: Es regelt den Zugriff des Verfassungsschutzes auf private Festplatten. Der Verfassungsschutz darf in Nordrhein-Westfalen heimlich PCs ausspähen, nicht die Polizei. Aber der CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Joachim Herrmann, will ja gerade ein Gesetz, das die polizeiliche Ausspähung von Festplatten über das Internet erlaubt. Außerdem ist gegen das Verfassungsschutzgesetz in NRW ja Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. Über die muss zunächst entschieden werden. Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, fordert, sämtliche Pläne zur Online-Durchsuchung aufzugeben, weil dadurch einfach das Vertrauen der Bürger in die Sicherheit des Internet beschädigt wird. Außerdem, da unterstützt ihn auch der bayerische Datenschutzbeauftragte Karl Betzl, sind Computerviren, die für die Ausspähung eingesetzt werden, letztlich nicht vollkommen beherrschbar. Solange diese Viren außer Kontrolle geraten können, bleibt auch rein technisch gesehen, die Online-Durchsuchung ein enormes Risiko.