Bürgerschaft
Hamburg will AfD-Verbotsverfahren prüfen lassen

Die Bürgerschaft in Hamburg treibt die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens voran.

    Das Hamburger Rathaus mit dem Hygieia-Brunnen, vor den Bürgerschaftswahlen, fotografiert am 27. Januar 2025.
    Das Hamburger Rathaus mit dem Hygieia-Brunnen. (IMAGO / Jörg&Nicole Krauthöfer)
    Mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken forderte sie den Senat mehrheitlich auf, sich für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundes einzusetzen. Der Schritt solle erfolgen, sofern das Verwaltungsgericht Köln die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem bestätige. Die CDU stimmte der politischen Analyse des gemeinsamen Antrags der rot-grünen Koalition zwar zu, hält den vorgeschlagenen Weg aber für falsch. Die AfD sprach von parteipolitischer Hetze.
    Innensenator Grote, SPD, sagte, die Demokratie sichere Freiheit, Gleichheit und politische Selbstbestimmung. Sie sei das Wertvollste, was man habe. Das Grundgesetz schütze auch diejenigen, die es ablehnten. Es gebe allerdings Grenzen, wenn eine Partei nicht nur extremistisch sei, sondern planvoll und mit Erfolgspotenzial darauf hinarbeite, die Verfassungsordnung substanziell zu beschädigen oder eben auch zu beseitigen. - Das Kölner Gericht hat bisher keinen Termin für die Verkündung seines Beschlusses im Eilverfahren genannt. Beobachter rechnen im Laufe des Jahres damit.
    Diese Nachricht wurde am 15.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.