
Krämer wies darauf hin, dass Lehrende Smartphones sinnvoll im Unterricht einbinden könnten, zum Beispiel für Rechercheaufträge oder um Probleme wie Cybermobbing zu thematisieren. Bei Nutzung von Künstlicher Intelligenz entstünden zudem ganz neue Möglichkeiten für Arbeitsaufträge, aber auch für die Bewertung: Wenn Jugendliche etwa einen Aufsatz abgeben, der mit Hilfe von ChatGPT entstanden sei, könnte auch der Prompt mitabgefragt werden. Dann könne man sehen, wie mit der Anwendung gearbeitet worden sei. Ein Prompt ist eine Anweisung an KI-Anwendungen, um eine Antwort abzufragen. Die Qualität des Prompt ist maßgeblich für die Qualität der Antwort.
An Grundschulen hält Krämer ein Handy-Verbot noch für nachvollziehbar, aber auch hier sollte seiner Ansicht nach die Medienbildung im Vordergrund stehen.
GEW: "Schülerinnen und Schüler einbeziehen"
Ähnlich äußerte sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. GEW-Vorstandsmitglied Bensinger-Stolze sagte im Deutschlandfunk, Kinder und Jugendliche müssten in der Schule fit gemacht werden, damit sie mit Cybermobbing, Fakenews und ähnlichen Themen umgehen könnten. Bei einem Handy-Verbot würden die Probleme nur in die Freizeit verschoben.
Grundsätzliche Empfehlungen der Kultusministerkonferenz kann sich Bensinger-Stolze aber vorstellen. Auf dieser Grundlage könnten die Schulen Einschränkungen für die Handynutzung ausarbeiten. Das Allerwichtigste dabei sei es, die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern einzubinden. Andere Länder wie Dänemark hätten außerdem an die Hersteller von Smartphones appelliert, suchtschaffendes Design zu vermeiden oder die Mechanismen anzugehen, welche die Verweildauer steigern sollten.
Die Bildungsministerinnen und -minister hatten bei ihrer Sitzung gestern keine Entscheidung zu einem allgemeinen Handy-Verbot an Schulen getroffen. Einzelne Bundesländer haben die Handy-Nutzung bereits untersagt oder eingeschränkt. Hessen will ein Verbot zum nächsten Schuljahr umsetzen.
Diese Nachricht wurde am 22.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.