Dabei zieht der Franzose nach heftiger Kritik im Kollegium der Europäischen Kommission seinen umstrittensten Vorschlag fürs erste zurück: Danach hätte die Europäische Wertpapieraufsicht unter genau definierten Bedingungen die Bewertung für Krisen-Staaten wie Griechenland, Irland oder Portugal zeitweise aussetzen können. Als Maulkorb hatten Kritiker dies bezeichnet und gewarnt, ein Verbot der Bewertung würde die Märkte nicht beruhigen, sondern erst recht verunsichern. Der EU-Binnenmarktkommissar nach der Kommissionssitzung:
"Wir hatten eine sehr interessante Diskussion im Kommissarskollegium zu dieser schwerwiegenden Frage und ich finde, dass wir mehr Zeit zum Überzeugen brauchen und vor allem, um im Detail die technischen Maßnahmen auszuarbeiten für die Anwendung dieser Vorschrift."
An seinen Regulierungsplänen für die Branche hält EU-Binnenmarktkommissar Barnier aber fest, diese seien nach ernsthaften Fehlurteilen in der Vergangenheit und Fehlern wie der fälschlichen Herabstufung Frankreichs in der letzten Woche unabdingbar:
Deshalb soll künftig die Wertpapierbehörde ESMA die Kriterien und die Methoden kontrollieren, auf deren Grundlage die Ratingagenturen zu ihren Bewertungen kommen- und Einblick nehmen in die Preisberechnung für die Ratings. Ziel ist es, zu verhindern, dass Ratingagenturen sich für positive Bewertungen entsprechend bezahlen lassen. Zukünftig dürfen Ratingagenturen auch nicht mehr jahrelang dieselben Unternehmen und Produkte bewerten, die Rotation unter den Agenturen soll den Wettbewerb fördern und Gefälligkeitsbewertungen verhindern. Eine Ratingagentur darf auch keine Produkte eines Unternehmens mehr bewerten, an dem einer ihrer größeren Eigner beteiligt ist. Wer große Anteile an einer Ratingagentur hält, darf nicht an einer weiteren Agentur beteiligt sein.
"Die Ratingagenturen sind sehr wichtig. Es geht darum, dass sie gut funktionieren, es geht nicht darum, auf den Boten zu schießen. Im gesamten Wirtschaftsleben ist eine gute Bewertung der Risiken erforderlich, die eingegangen werden."
Banken, Versicherungen und Pensionsfonds sollen sich künftig stärker auf ihre eigene Expertise verlassen bei der Bewertung von Produkten und Staatsanleihen. Die Europäische Kommission schlägt darüber hinaus einen europäischen Rahmen vor, damit Investoren, die durch grob fahrlässige oder bewusst falsche Bewertungen geschädigt worden sind, vor europäischen Gerichten Ratingagenturen auf Schadensersatz verklagen können. Zur Enttäuschung vieler Europaabgeordneter verzichtete der EU-Binnenmarktkommissar auf einen Vorschlag für eine unabhängige, gemeinwohlorientierte Europäische Ratingstiftung- jetzt müsse schnell gehandelt werden, argumentierte Michel Barnier und wies daraufhin, dass mindestens 300 Millionen Euro erforderlich seien für eine solche unabhängige Ratingagentur. Damit Barniers Vorschläge europäische Gesetzgebung werden, müssen ihnen das Europaparlament und eine Mehrheit der 27 EU-Regierungen zustimmen.
"Wir hatten eine sehr interessante Diskussion im Kommissarskollegium zu dieser schwerwiegenden Frage und ich finde, dass wir mehr Zeit zum Überzeugen brauchen und vor allem, um im Detail die technischen Maßnahmen auszuarbeiten für die Anwendung dieser Vorschrift."
An seinen Regulierungsplänen für die Branche hält EU-Binnenmarktkommissar Barnier aber fest, diese seien nach ernsthaften Fehlurteilen in der Vergangenheit und Fehlern wie der fälschlichen Herabstufung Frankreichs in der letzten Woche unabdingbar:
Deshalb soll künftig die Wertpapierbehörde ESMA die Kriterien und die Methoden kontrollieren, auf deren Grundlage die Ratingagenturen zu ihren Bewertungen kommen- und Einblick nehmen in die Preisberechnung für die Ratings. Ziel ist es, zu verhindern, dass Ratingagenturen sich für positive Bewertungen entsprechend bezahlen lassen. Zukünftig dürfen Ratingagenturen auch nicht mehr jahrelang dieselben Unternehmen und Produkte bewerten, die Rotation unter den Agenturen soll den Wettbewerb fördern und Gefälligkeitsbewertungen verhindern. Eine Ratingagentur darf auch keine Produkte eines Unternehmens mehr bewerten, an dem einer ihrer größeren Eigner beteiligt ist. Wer große Anteile an einer Ratingagentur hält, darf nicht an einer weiteren Agentur beteiligt sein.
"Die Ratingagenturen sind sehr wichtig. Es geht darum, dass sie gut funktionieren, es geht nicht darum, auf den Boten zu schießen. Im gesamten Wirtschaftsleben ist eine gute Bewertung der Risiken erforderlich, die eingegangen werden."
Banken, Versicherungen und Pensionsfonds sollen sich künftig stärker auf ihre eigene Expertise verlassen bei der Bewertung von Produkten und Staatsanleihen. Die Europäische Kommission schlägt darüber hinaus einen europäischen Rahmen vor, damit Investoren, die durch grob fahrlässige oder bewusst falsche Bewertungen geschädigt worden sind, vor europäischen Gerichten Ratingagenturen auf Schadensersatz verklagen können. Zur Enttäuschung vieler Europaabgeordneter verzichtete der EU-Binnenmarktkommissar auf einen Vorschlag für eine unabhängige, gemeinwohlorientierte Europäische Ratingstiftung- jetzt müsse schnell gehandelt werden, argumentierte Michel Barnier und wies daraufhin, dass mindestens 300 Millionen Euro erforderlich seien für eine solche unabhängige Ratingagentur. Damit Barniers Vorschläge europäische Gesetzgebung werden, müssen ihnen das Europaparlament und eine Mehrheit der 27 EU-Regierungen zustimmen.