Geht es darum, nach und nach alte Windkraftanlagen durch neue zu ersetzen, ist der Bundesverband WindEnergie um große Visionen nicht verlegen. Auf Hochglanzfolien führt Vizepräsident Hermann Albers vor, wie dieses so genannte Repowering schon allein dem Landschaftsbild zugute käme. Wo sich heute noch die Flügel von einem Dutzend Anlagen drehen, käme man künftig mit der Hälfte der Windräder aus. Die wären zwar ungleich größer, dafür aber in ihrer Bewegung gemächlicher und damit optisch wie akustisch erträglicher. Dazu liefert der Verband auch gleich die passende Faustformel: "Halbierung der Anlagenzahl bei Verdoppelung des Stromertrages". Sie zielt auf das Wesentliche: Neue Windräder produzieren bis zu viermal so viel Strom wie alte. Das sorgt für höhere Einnahmen aus der Gewerbesteuer und ist überdies gut für das Klima. Soweit die Vision. Dass sie bisher nicht Wirklichkeit wurde, lastet der Verband den norddeutschen Ländern an. Deren Vorgaben über Mindestabstände zu Wohnhäusern und Höhenbegrenzungen bremse eine dynamische Entwicklung, so Hermann Albers:
"Es hat so gewirkt, wie wir das vor ein oder zwei Jahren befürchtet haben: das Repowering zieht nicht an! Insofern haben wir ein Branchenproblem, nicht nur ein Installations- und Betreiberproblem in Schleswig-Holstein und Norddeutschland. Sondern wir haben ein Branchenproblem, weil die Aufstellungszahlen und damit auch die Herstellungszahlen für Deutschland sich ja mehr als halbiert haben in den vergangenen vier Jahren."
Albers bezieht sich auf Regelungen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Dort muss zwischen einer Anlage der neuesten Generation und dem nächsten Wohnhaus im Allgemeinen ein Abstand von mindestens 1000 Metern liegen. Nach den Lärmschutzvorgaben des Bundes sind meist nur 500 Meter erforderlich. Die Folgen beschreibt eine Studie der Technischen Universität Berlin. Würden etwa in einem Windpark in Schleswig-Holstein 13 alte durch sechs größere Windräder ersetzt, könnte die Leistung um das vierfache erhöht werden. Auf knapp die Hälfte sinkt dagegen die Leistungssteigerung durch die Auflagen des Landes. Ähnlich die Ergebnisse der Untersuchung für Windparks in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern:
"Damit ist Repowering für viele Betreiber an vielen Standorten in Norddeutschland und in Schleswig-Holstein nicht mehr rentabel. Das heißt, ein Bestand von Altanlagen aus den neunziger Jahren wird künstlich konserviert und wir verschenken damit enorme Investitionen und volkswirtschaftliche Potenziale."
Dietrich Austermann, Wirtschaftsminister in Schleswig-Holstein, reagiert auf die Kritik mit Zurückhaltung:
"An mich als den für Energie zuständigen Fachminister ist bis heute kein einziger Windmüller herangetreten, weil er sagt, er hat Probleme mit seiner Anlage."
Nach Auskunft seines Ministeriums gibt der Erlass der früheren rot-grünen Landesregierung nur Empfehlungen und lässt Ausnahmen ausdrücklich zu. Aus Sorge um die Akzeptanz in der Bevölkerung aber würden die Vorgaben in der Praxis von den Gemeinden meist befolgt. Allerdings sei man derzeit dabei, die zwei Jahre alte Regelung zu überarbeiten und wieder an die weniger strengen Kriterien des Bundes anzunähern. Wirtschaftsminister Austermann gibt die Marschrichtung vor:
"Ich lege großen Wert darauf, dass in Schleswig-Holstein nicht restriktiver vorgegangen wird als in anderen Bundesländern – und nicht restriktiver, als es entsprechende Vorschriften uns zwingen zu tun. Im Falle der Höhenbegrenzung sieht es ganz so aus, dass da manche eine Empfehlung als ein Verdikt aufgefasst haben. Wir geben Ratschläge für die Gemeinden. Aber sie entscheiden in eigener Planungshoheit und können auch ohne Begrenzung Genehmigungen erteilen."
Ähnlich aufgeschlossen haben sich nach dem Eindruck des Bundesverbandes WindEnergie auch schon Politiker aus den anderen norddeutschen Ländern gezeigt.
"Es hat so gewirkt, wie wir das vor ein oder zwei Jahren befürchtet haben: das Repowering zieht nicht an! Insofern haben wir ein Branchenproblem, nicht nur ein Installations- und Betreiberproblem in Schleswig-Holstein und Norddeutschland. Sondern wir haben ein Branchenproblem, weil die Aufstellungszahlen und damit auch die Herstellungszahlen für Deutschland sich ja mehr als halbiert haben in den vergangenen vier Jahren."
Albers bezieht sich auf Regelungen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Dort muss zwischen einer Anlage der neuesten Generation und dem nächsten Wohnhaus im Allgemeinen ein Abstand von mindestens 1000 Metern liegen. Nach den Lärmschutzvorgaben des Bundes sind meist nur 500 Meter erforderlich. Die Folgen beschreibt eine Studie der Technischen Universität Berlin. Würden etwa in einem Windpark in Schleswig-Holstein 13 alte durch sechs größere Windräder ersetzt, könnte die Leistung um das vierfache erhöht werden. Auf knapp die Hälfte sinkt dagegen die Leistungssteigerung durch die Auflagen des Landes. Ähnlich die Ergebnisse der Untersuchung für Windparks in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern:
"Damit ist Repowering für viele Betreiber an vielen Standorten in Norddeutschland und in Schleswig-Holstein nicht mehr rentabel. Das heißt, ein Bestand von Altanlagen aus den neunziger Jahren wird künstlich konserviert und wir verschenken damit enorme Investitionen und volkswirtschaftliche Potenziale."
Dietrich Austermann, Wirtschaftsminister in Schleswig-Holstein, reagiert auf die Kritik mit Zurückhaltung:
"An mich als den für Energie zuständigen Fachminister ist bis heute kein einziger Windmüller herangetreten, weil er sagt, er hat Probleme mit seiner Anlage."
Nach Auskunft seines Ministeriums gibt der Erlass der früheren rot-grünen Landesregierung nur Empfehlungen und lässt Ausnahmen ausdrücklich zu. Aus Sorge um die Akzeptanz in der Bevölkerung aber würden die Vorgaben in der Praxis von den Gemeinden meist befolgt. Allerdings sei man derzeit dabei, die zwei Jahre alte Regelung zu überarbeiten und wieder an die weniger strengen Kriterien des Bundes anzunähern. Wirtschaftsminister Austermann gibt die Marschrichtung vor:
"Ich lege großen Wert darauf, dass in Schleswig-Holstein nicht restriktiver vorgegangen wird als in anderen Bundesländern – und nicht restriktiver, als es entsprechende Vorschriften uns zwingen zu tun. Im Falle der Höhenbegrenzung sieht es ganz so aus, dass da manche eine Empfehlung als ein Verdikt aufgefasst haben. Wir geben Ratschläge für die Gemeinden. Aber sie entscheiden in eigener Planungshoheit und können auch ohne Begrenzung Genehmigungen erteilen."
Ähnlich aufgeschlossen haben sich nach dem Eindruck des Bundesverbandes WindEnergie auch schon Politiker aus den anderen norddeutschen Ländern gezeigt.