
Seit Sonntag steht Frauen bei einer Fehlgeburt bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz zu, zuvor war dies erst ab der 24. Woche der Fall. Nun gilt: Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gelten zwei Wochen Mutterschutz.
Ab der 17. Schwangerschaftswoche dauert der Mutterschutz sechs Wochen, ab der 20. Schwangerschaftswoche sind es acht Wochen. Das entspricht der standardmäßigen Mutterschutzdauer nach der Geburt eines lebenden Kindes.
Der Hartmannbund begrüßte zudem die Möglichkeit, dass Frauen nach einer Fehlgeburt nun auch vor Ablauf des Mutterschutzes wieder arbeiten gehen können. Dies bedeute Selbstverantwortung und Selbstbestimmung, hieß es. Je nach individueller Situation könne es zur Genesung beitragen, den Arbeitsalltag aufrechtzuerhalten.
Mehrzahl der Fehlgeburten vor der 13. Woche
Unter Berufung auf Recherchen des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT) schätzt das Familienministerium, dass jährlich etwa 90.000 Schwangerschaften mit Fehlgeburten enden. Etwa 6.000 ereignen sich demnach zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil der Fehlgeburten, 84.000, erleiden Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle ist auch weiterhin kein Mutterschutzanspruch vorgesehen.
Diese Nachricht wurde am 02.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.